Die Anmeldung erfolgt mit dem Reihungsformular und der Original Schulnachricht
Anmeldefrist: 17. Feb. – 28. Feb. 2025
Anmeldeort: BSBZ Landwirtschaftsschulen Vorarlberg, Rheinhofstraße 16, 6845 Hohenems
Aufnahme- oder Ablehnungsbescheid: voraussichtlich bis Anfang April 2025
Mitzubringen sind
Wir empfehlen Ihnen, die Reihung der Wunschschulen zu Hause in Ruhe vorzunehmen. Diese Reihenfolge ist verbindlich und kann nach der Anmeldefrist nicht mehr geändert werden. Die Anmeldung erfolgt nur in der Erstwunschschule!
Allgemeine Aufnahmevoraussetzung § 28 Abs. 3 Ziff. 1 des Schulunterrichtsgesetzes bestimmt: Allgemeine Aufnahmevoraussetzung für eine berufsbildende mittlere oder höhere Schule ist der positive Abschluss der 8. Schulstufe, d.h. eine positive Beurteilung in allen Pflichtgegenständen ausgenommen Latein bzw. Zweite lebende Fremdsprache, Geometrisches Zeichnen sowie zusätzliche schulautonome Pflichtgegenstände.
Aufnahmevoraussetzungen für den I. Jahrgang der berufsbildenden höheren Schule § 68 Abs. 1 Schulorganisationsgesetz bestimmt: Voraussetzung für die Aufnahme in eine berufsbildende höhere Schule ist
Aufnahmebewerber/innen der Mittelschule haben aus jenen leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen, in denen die Voraussetzungen gemäß Z 1 nicht erfüllt werden, eine Aufnahmsprüfung abzulegen.
Aufnahmeprüfung für Direkteinsteiger:
findet voraussichtlich am 06. März 2025 statt